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   VGH Baden-Württemberg, 11.05.1993 - 1 S 2302/92   

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https://dejure.org/1993,4406
VGH Baden-Württemberg, 11.05.1993 - 1 S 2302/92 (https://dejure.org/1993,4406)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.05.1993 - 1 S 2302/92 (https://dejure.org/1993,4406)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Mai 1993 - 1 S 2302/92 (https://dejure.org/1993,4406)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Anweisung der Rechtsaufsichtsbehörde an die Gemeinde, Erschließungsbeiträge zu erheben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 177
  • VBlBW 1993, 338
  • DÖV 1993, 969
  • ZfBR 1993, 252
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.1987 - 2 S 6/87

    Einzelabrechnung bei Unwirksamkeit der gebildeten Erschließungseinheit;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.05.1993 - 1 S 2302/92
    Hierunter ist nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts im württembergischen Landesteil eine fertige Ortsstraße zu verstehen, deren Entwicklung bei Inkrafttreten der Neuen Allgemeinen Bauordnung am 1.1.1873 hinsichtlich ihres Ausbaus und Verkehrszustandes für den inneren örtlichen Verkehr von Haus zu Haus und für den regelmäßigen Anbau im wesentlichen abgeschlossen war (Urt. v. 3.9.1987 - 2 S 6/87 -, VBlBW 1988, 305 m.w.N.).

    Das Vorhandensein einer historischen Ortsstraße hängt maßgeblich von ihrer faktischen innerörtlichen Erschließungsfunktion ab, die durch den Baubestand repräsentiert wird, dem sie die erforderliche Erschließungsfunktion vermittelt (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 3.9.1987 - 2 S 6/87 -, insoweit nicht abgedruckt in VBlBW 1988, 305).

    Nach Inkrafttreten der Neuen Allgemeinen Bauordnung konnten Ortsstraßen nur noch aufgrund und nach Maßgabe eines Ortsbauplans oder eines nach § 7 des Aufbaugesetzes vom 18.8.1948 (RegBl. S. 127) erlassenen Bebauungsplans entstehen, weil die Gemeinden neue Ortsstraßen nur nach den Vorschriften dieser Gesetze, d.h. nur nach Maßgabe verbindlicher Pläne, herstellen durften (st. Rspr. des VGH Bad.-Württ., Urt. v. 3.9.1987, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.06.1992 - 2 S 288/91

    Erschlossensein eines Wohngrundstückes - Heranfahrmöglichkeit - tatsächliches

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.05.1993 - 1 S 2302/92
    Schließlich steht der Beitragserhebung auch nicht der - im Erschließungsbeitragsrecht nur in seltenen Fällen Platz greifende (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 1.6.1992 - 2 S 288/91 -) - Grundsatz von Treu und Glauben entgegen.

    Für einen Verstoß gegen Treu und Glaube reicht eine sich im nachhinein als unwirksam erweisende Zusicherung nicht aus; hinzu kommen muß vielmehr, daß die Gemeinde auch in der Folgezeit ein Verhalten an den Tag gelegt hat, das der Beitragspflichtige als Bestätigung des Inhalts der abgegebenen Erklärung verstehen konnte (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 1.6.1992, a.a.O.).

  • BVerwG, 21.10.1983 - 8 C 174.81

    Gesetzwidriger Beitragsverzicht - Unbeachtlichkeit - Gewährender Verwaltungsakt -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.05.1993 - 1 S 2302/92
    Sie stellt entweder einen sogenannten Vorausverzicht, mit dem über eine künftig entstehende Beitragsforderung verfügt wird, oder eine Zusage dar, auf eine künftig entstehende Beitragsforderung zu verzichten (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 21.10.1983, DVBl. 1984, 192).
  • BVerwG, 14.11.1975 - IV C 84.73

    Wohnhaus im Wald - Art. 20 Abs. 3 GG, öffentlich-rechtlicher Vertrag, mit dem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.05.1993 - 1 S 2302/92
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird im Falle der Gesetzwidrigkeit einer Zusage Vertrauensschutz nur gewährt, wenn die Nichteinhaltung der Zusage zu nahezu untragbaren Verhältnissen führen würde (Urt. v. 14.11.1975, BVerwGE 49, 359 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - 2 S 2425/09

    Landesrechtlicher Erschließungsbeitrag; Beteiligung der Gemeinde an den

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. u. a. Urt. v. 11.5.1993 - 1 S 2302/92 - VBlBW 1993, 338; Urt. v. 3.9.1987 - 2 S 6/87 - VBlBW 1988, 305) ist im ehemals württembergischen Landesteil unter einer solchen Straße eine fertige Ortsstraße zu verstehen, deren Entwicklung im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Neuen Allgemeinen Bauordnung am 1.1.1873 hinsichtlich ihres Ausbaus und Verkehrszustands für den inneren örtlichen Verkehr von Haus zu Haus und für den regelmäßigen Anbau im wesentlichen abgeschlossen war.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.03.2005 - 4 M 701/04

    Nach-Erhebung von Beiträgen nach Kommunalabgabenrecht zulässig

    Dem Antragsteller steht bei der Frage, ob er zur Nacherhebung verpflichtet ist, entgegen seiner Auffassung auch kein Ermessen zu; denn § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG-LSA begründet eine Rechtspflicht, die einerseits den Erlass einer wirksamen Satzung als Grundlage für die Beitragserhebung voraussetzt (so auch OVG LSA, Beschl. v. 03.09.1998 - B 2 S 337/98 -, LKV 1999, 233 [234]) und andererseits die Pflicht einschließt, die in der wirksamen Beitragssatzung festgesetzten Beitragssätze durch Bescheid (§§ 13 Abs. 1 Nr. 4 lit. b) KAG-LSA; 155 Abs. 1 AO) geltend zu machen (OVG LSA, Beschl. v. 03.09.1998, a. a. O.; VGH BW, Urt. v. 11.05.1993 - 1 S 2302/92 -, VBlBW 1993, 338 [339]).
  • OVG Brandenburg, 22.01.2004 - 1 B 338/03

    Verpflichtung eines Antragstellers zur Vorlage von Urkunden oder Akten;

    Hierunter fallen alle auf einer gültigen Rechtsnorm - auch auf Bundesrecht - beruhenden oder von ihr ausgehenden öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen der Gemeinde (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 11. Dezember 2002 - 1 B 135/02 -, NuR 2003, 764 f.; zum jeweiligen dortigen Landesrecht OVG NW, Urteil vom 23. September 2003 - 15 A 1973/98 -, II. 1. der Entscheidungsgründe, zitiert nach juris, und Urteil vom 24. Juni 1970 - III A 28/68 -, DÖV 1970, 785 f.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11. Mai 1993 - 1 S 2302/92 -, VBlBW 1993, 338; ferner Benedens in: Schuhmacher u.a., Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, Bd. I, Stand Januar 2003, § 126 GO Anm. 1; Gerner in: Muth, Kommunalrecht in Brandenburg, Stand April 2003, § 126 GO Anm. 1; Rehn/Cronauge, Gemeinderecht für das Land Nordrhein-Westfalen, Bd. II, Stand Januar 2002, § 120 GO Anm. I. u. II; Becker in: Held/Becker u.a., Kommunalverfassungsrecht Nordrhein-Westfalen, Stand August 2003, § 120 GO Anm. 1).
  • OVG Brandenburg, 11.12.2002 - 1 B 135/02

    Inhaltliche Voraussetzungen an die Begründung einer Ablehnung eines Antrags auf

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  • VG Magdeburg, 12.11.2004 - 9 B 295/04
    Die in der seit 1996 geltenden Fassung dieser Bestimmung deutlich von § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA 1991 unterschiedene Formulierung begründet eine Rechtspflicht, die einerseits den Erlass einer wirksamen Satzung als Grundlage für die Beitragserhebung voraussetzt (so auch OVG LSA, B. v. 03.09.1998, B 2 S 337/98, LKV 1999, S. 233, 234) und andererseits die Pflicht einschließt, die in der wirksamen Beitragssatzung festgesetzten Beitragssätze durch Bescheid (§§ 13 Abs. 1 Ziffer 4 lit. b) KAG LSA, 155 Abs. 1 AO) geltend zu machen (dazu VGH Baden-Württemberg, U. v. 11.05.1993, 1 S 2302/92, VBlBW 1993, S. 338, 339).
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